THUNER SEeUF(Z)ERWEG

Im Frühling 2018 erschien im «Bund» die SDA-Meldung «Thun weiht lange umkämpftes Uferwegstück ein».  Es geht um die 400 Meter lange Lücke zwischen dem Hotel Seepark und dem Lachenkanal. Eigenartigerweise wurde dazu ein Bild des aufwändig erstellten Fussgängerstegs dem Schifffahrtskanal entlang geschaltet.

© Adrian Moser, "Der Bund", 27.4.2018

Das Wegstück liegt an der Strecke zwischen dem Bahnhof und dem Wasserplatz unseres Schiffchens, diese gehen wir häufig zu Fuss. Klar, dieser neue Weg wird bei der nächsten Gelegenheit begangen: Nun, nach dem Hotel Seepark biegt man weiterhin rechts ab, weg vom See, zur Seestrasse. Neu ist, dass man sich nach einigen Schritten auf der Hauptstrasse über einen Kiesweg wieder dem See nähert. Aber schon bald führt der Weg in grossem Abstand parallel zum Seeufer an der neuen Wohnsiedlung vorbei. Nun erreichen wir den Rougemontweg, welcher weiterhin in gehörigem Abstand zum See hinter einer Häuserzeile verläuft und schliesslich wieder in die Seestrasse mündet. Im Winter, ohne Laub, kann man auf dem neuen Abschnitt wahrscheinlich ab und zu von weitem den See und die Berge dahinter sehen. Einen Uferweg stellen wir uns anders vor. Weshalb konnte man ihn nicht direkt dem Ufer entlang führen? Vielleicht, weil die Spaziergänger sich dann entlang des Villenparks bewegten, der offenbar dem von-W.-Clan gehört? War es nicht möglich, mit den Adeligen ein Wegrecht auszuhandeln?

Das Ganze hat übrigens fast eine Million Franken gekostet, dies für hundert Meter Kiesweg in sechzig Metern Abstand zum Ufer, zusätzlich der Zugang von sechzig Metern von der Seestrasse her. Den Rougemontweg konnte man ja schon vorher begehen, hier musste wohl nichts unternommen werden.

Wir dürfen unser Urteil ein bisschen revidieren. Wir sind im Sommer diesen Weg nochmals gegangen, und wirklich: Man kann über den Staketenzaun und den privaten Park ein Stück des Sees sehen! Vielleicht waren wir vorher von Vorurteilen geblendet, oder in der Zwischenzeit wurde etwas Unterholz gerodet.

Am 6. Juni 1982 nahm die bernische Bevölkerung an der Urne eine Gesetzesinitiative der SP für ein See- und Flussufergesetz (SFG) an. Damit gilt im Kanton Bern: Der Zugang zu See- und Flussufern ist öffentlich, möglichst verkehrsfreie Wege müssen das Wandern und Flanieren unmittelbar am Wasser erlauben.

Nach fast 40 Jahren sind immer noch weite Strecken der Ufer nicht zugänglich, andere sind mit riesigem Aufwand ausserhalb der privaten Grundstücke, d.h. mit Stegen über dem Wasser, erschlossen worden. Das Gesetz sieht ausserdem vor, dass dort, wo der Weg nicht direkt dem Ufer entlang geführt werden kann, zumindest Stichwege zum Ufer zu führen sind und der Durchblick zum Gewässer frei gehalten wird. Es bleibt aber der Eindruck, dass bei Privatgrundstücken in der Zwischenzeit vermehrt ein Sichtschutz in Form von Hecken oder sogar von Bretterwänden und Mauern erstellt worden ist.

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